Deutschlands Babyboom hält an – im Jahr 2017 sind rund 792.000 Babys geboren worden. Die Kosten pro Entbindung variieren dabei je nach Art und Dauer der Geburt erheblich. Deshalb möchten wir euch einen Überblick über die Kosten einer Geburt in Deutschland geben, damit ihr eure Entbindungskosten kalkulieren könnt.
Welche Leistungen trägt die Krankenkasse?
Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse bei einer Entbindung das, was medizinisch notwendig ist. Hierzu gehören der Krankenhausaufenthalt mit Verpflegung, Betreuung durch die Hebamme sowie sämtliche medizinische Leistungen wie Arznei-, Hilfs- und Heilmittel.
Wer mit einem Taxi oder dem Krankenwagen zur Entbindung gefahren wird, muss lediglich einen kleinen Teil der Fahrtkosten tragen. Die Summe liegt zwischen 5 und 10 Euro. Den Rest trägt die Kasse.
Ebenso verhält es sich nach der Geburt, wenn das Kind noch stationär ist, die Mutter aber bereits entlassen wurde. Ist ihre Anwesenheit medizinisch notwendig, werden auch diese Fahrtkosten getragen.
Wer nach der Entlassung eine Haushaltshilfe benötigt, bekommt diese auch in einem gewissen Umfang – je nach Einschränkung kostenlos bewilligt. Hierfür muss lediglich ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Am besten sollte hierfür der Frauenarzt kontaktiert werden, da mit medizinischer Indikation die Chancen auf eine Bewilligung deutlich höher sind.
Schwangere können in vielen Krankenhäusern ihre eigene Hebamme bei der Geburt mitnehmen. Die Kasse zahlt hierfür einen Anteil. Die Voraussetzung ist dafür nicht selten eine dortige Versicherung des Babys.
Welche kostenpflichtigen Wahlleistungen können dazukommen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen während einer Schwangerschaft sind klar festgelegt. Die Kosten einer Geburt steigen je nach Anzahl und Umfang sogenannter kostenpflichtiger Wahlleistungen.
Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer
Nach der Geburt möchten Mütter gerne möglichst ungestört mit dem Nachwuchs sein. Da einige Krankenhäuser noch immer Vierbettzimmer belegen, ist dies nicht immer machbar. Wer dies jedoch bezahlen möchte, kann Glück haben. Denn auch die Krankenhäuser möchten Geld verdienen. Privatzahler sind daher gern gesehen. Die Kosten liegen je nach Krankenhaus zwischen ca. 30 und 100 Euro pro Tag.
Unterbringung im Familienzimmer
Besonders schön ist es, wenn der Vater gemeinsam mit Frau und Kind die ersten Tage in Ruhe genießen kann. Die Kosten für das Familienzimmer müssen allerdings ebenfalls selbst getragen werden. Sie liegen bei bis zu 100 Euro pro Tag. Dafür bekommt der Vater sein eigenes Bett und Vollverpflegung. Und völlige Ungestörtheit ist garantiert.
Wunschkaiserschnitt
Wer einen Kaiserschnitt auf eigenen Wunsch durchführen lassen möchte, muss ihn im Normalfall selbst bezahlen und auf die Entbindungskosten aufschlagen. Wenn medizinische Gründe vorliegen, die Ärzte zu einem Kaiserschnitt raten lassen, entfallen die Kosten.
TV/Telefon
Mittlerweile ist in vielen Krankenhäusern nicht nur die Telefonnutzung kostenpflichtig. Auch für TV-Geräte wird vielerorts eine Tagespauschale erhoben- allerdings auch nur auf Wunsch, was die Gesamtkosten einer Geburt letztendlich jedoch in die Höhe treibt.
Mit der privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung sind viele Leistungen kostenfrei
Ob Chefarztbehandlung oder Einzel- bzw. Zweibettzimmer – diese Zusatzversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll. In diesen Genuss kommen werdende Mütter allerdings nur, wenn die Versicherung bereits vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurde.
Die Versicherung kann leider keine Einzelzimmerunterbringung garantieren. Wenn das Krankenhaus am Entbindungstag ausgelastet ist, muss trotz bestehender Versicherung im Notfall ein Zimmer gemeinsam mit anderen Müttern bezogen werden.
Auch das Krankenhaustagegeld ist eine angenehme Zusatzleistung und eine Erweiterung des Krankentagegeldes. Hiermit können z. B. anfallende Kosten für Betreuung eines weiteren Kindes abgedeckt werden, wobei eine stationäre Aufnahme Voraussetzung ist.
Wie unterscheiden sich die Kosten bei unterschiedlichen Entbindungsorten?
Je nach Ort der Entbindung unterscheiden sich die Kosten der Geburt. Im Folgenden findet ihr eine Übersicht.
ambulante Geburt
Die Geburt wird komplett von der Krankenkasse getragen. Einzig die Rufbereitschaft der Hebamme bei einer Beleggeburt kann dazukommen. Diese wird mittlerweile jedoch von vielen Kassen übernommen, da eine ambulante Entbindung wesentlich günstiger ist. Die Nachsorge der Hebamme zu Hause ist sowohl bei stationären als auch bei ambulanten Entbindungen eine Kassenleistung.
Geburtshaus
Dies hat sich mittlerweile zu einer echten Alternative zur Klinik entwickelt. Die Atmosphäre ist ruhiger und die Mutter kann sich besser entspannen. Die Geburt selbst ist auch im Geburtshaus als Kassenleistung abgedeckt. Als Privatleistung zählen die Kosten der Rufbereitschaft. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen oder werden teilweise übernommen.
In der Regel ist kein Arzt bei der Entbindung dabei. Sollte eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig sein, kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten erhoben werden. Dieser liegt ebenfalls zwischen 5 und 10 Euro.
Hausgeburt
Zuhause zu entbinden ist für die werdende Mutter wohl das Angenehmste. In vertrauter Umgebung fernab des Kliniktreibens kann sie sich unterstützt von einer Hebamme ganz auf sich konzentrieren. Für diese Leistung müssen Eltern eine Rufbereitschaft zahlen. Diese wird anteilig oder sogar ganz von den Krankenkassen getragen. Allerdings können seitens der Hebamme weitere Forderungen entstehen. Diese müssen mittlerweile hohe Haftpflichtbeträge zahlen und legen diese vereinzelt auf Patientinnen um. Die Kosten einer Entbindung sollten in diesem Fall mit der jeweiligen Geburtshelferin vorab geklärt werden.
Was sollten Privatversicherte beachten?
Schwangere sollten sich im Vorfeld informieren, welche Hebammenleistungen von der Versicherung getragen werden. Einige private Versicherer erstatten diese nur teilweise oder gar nicht.
Vom Moment der Geburt an ist das Baby automatisch krankenversichert. Sind beide Elternteile privatversichert, wird auch das Kind privatversichert. Sind die Eltern unverheiratete, ist nur die Versicherung der Mutter ausschlaggebend. Bei Ehepartnern mit sowohl gesetzlicher als auch privater Versicherung ist es etwas komplizierter. Denn dann kann das Kind nicht in die gesetzliche kostenlose Familienversicherung. Außer es wird ein Zusatzbeitrag entrichtet, der aber höher liegt als die private Versicherung.
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