Keine Roaming-Gebühren im EU-Ausland: Beim Familienurlaub günstig surfen

Seit dem 15. Juni 2017 wurden die Roaming-Gebühren im EU-Ausland abgeschafft. Familien surfen während des Urlaubs nun günstiger. Zusätzlich fallen auch in den Nicht-EU-Ländern Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein keine Roaming-Kosten mehr an. Bedenken Sie aber, dass es in allen Ländern außerhalb dieser Zone weiterhin zu hohen Gebühren kommen kann. In der Regel werden Sie bei der Einreise von Ihrem Mobilfunkanbieter via SMS über die jeweiligen Kosten pro Einheit informiert. Die „Roam like at home“-Regeln gelten für alle Mobilfunkanbieter in der EU, ob Mobilfunkdiscounter oder Netzbetreiber wie Vodafone.

Die gleichen Kosten wie im Heimatland

Wenn Sie in Deutschland einen Handytarif abgeschlossen haben, können Sie diesen beim Familienurlaub wie gewohnt auch im EU-Ausland nutzen. Das bedeutet, dass für SMS, Telefonieren und Surfen die gleichen Kosten anfallen, wie auch zu Hause. Telefon- und Internet-Flats können genauso genutzt werden. Die entsprechenden Einheiten werden dann vom Datenvolumen abgezogen. Alte Verträge wurden automatisch zum 15. Juni 2008 umgestellt. Neue Verträge enthalten bereits das sogenannte EU-Roaming, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Es gibt aber Ausnahmen. Auf Schiffen gelten die neuen Regelungen nicht. Das liegt daran, dass teure Satellitenverbindungen für die Verbindung mit dem Internet genutzt werden müssen. Diese Kosten müssen weiterhin selber getragen werden. In Ländern, die an Nicht-EU-Länder angrenzen, kann es passieren, dass sich das Smartphone aus Versehen in ein fremdes Netz einwählt. In diesem Fall werden ebenfalls Roaming Gebühren fällig.

Permanentes Roaming ist nicht erlaubt

Da die Preise für Handytarife in den EU-Ländern stark variieren, ist das kostenfreie Roaming auf eine angemessene Nutzung beschränkt. Wer ab und zu im Nachbarland shoppen geht oder das Smartphone während seines Jahresurlaubs nutzt, muss sich keine Gedanken machen. Es fallen beim Surfen im Internet die üblichen, günstigen Gebühren an. Um Mobilfunkbetreiber vor permanentem Roaming zu schützen, muss sich der Kunde aber hauptsächlich in dem Land aufhalten, aus dem Tarif stammt. So soll verhindert werden, dass sich Kunden Billig-Tarife aus günstigeren EU-Ländern besorgen und diese dauerhaft in Ländern mit teureren Tarifen verwenden. Wird das kostenfreie Roaming dennoch missbraucht, so hat der Mobilfunkanbieter die Möglichkeit die Gebühren nachträglich in Rechnung zu stellen.

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